Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen biegt auf die Zielgerade ein. Nun dann kann man doch noch einmal Kleinigkeiten ändern. Zum Beispiel die Verbleibensanordnung, §1696 Abs. 3!
Das berichten Zeitungen und verschiedene Kinderrechtsverbände.
Wir möchten unsere Haltung dazu einmal kurz diskutieren!
Hier die Gesetzesvorlage – Diskussionen dazu vom September – Berichte über den faulen Kompromiss 1 – Berichte über den faulen Kompromiss 2 –
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