Kidz 0045: Verbleibensanordnung

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen biegt auf die Zielgerade ein. Nun dann kann man doch noch einmal Kleinigkeiten ändern. Zum Beispiel die Verbleibensanordnung, §1696 Abs. 3!
Das berichten Zeitungen und verschiedene Kinderrechtsverbände.

Wir möchten unsere Haltung dazu einmal kurz diskutieren!

Hier die GesetzesvorlageDiskussionen dazu vom SeptemberBerichte über den faulen Kompromiss 1Berichte über den faulen Kompromiss 2


Wenn. Ihr mehr über uns erfahren wollt, ist Kinder in das Zentrum die beste Adresse. Oder mehr zu uns als Personen: bit.ly/3ziLMSt und bit.ly/3FeSTz7 
Wenn ihr den Podcast oder unsere weiteren Aktivitäten unterstützen wollt, hier entlang. Vielleicht sind aber auch die Bilder von @momogibsnet euer Weg uns zu unterstützen. dann schaut mal bei MoWork.art vorbei. Wer uns gerne ein Geschenk machen will, kann gerne unsere Amazon Wishliste nutzen.

Der Podcast als solcher soll weiterhin kostenfrei bleiben, das ist uns wichtig.

Wollt ihr mit uns in Kontakt treten, dann am einfachsten per Mail: podcast@kinder-in-das-zentrum.de aber natürlich auch auf  Mastodon unter @Kidz_pod@podcasts.social, Bluessky unter @kidzpod.bsky.social oder den weiteren Kontaktadressen auf unserer Webseite.

3 Gedanken zu „Kidz 0045: Verbleibensanordnung

  1. Thorsten Wieg

    Hi,

    also zunächst wäre ein Link zum aktuellen Gesetzesentwurf hilfreich. Des weiteren sollte vielleicht
    auch die korrekte Gesetzesnorm zitiert werden und zwar mit Angabe des Gesetzes also BGB oder SGB VIII.
    So ist das leider nicht nachzuvollziehen .

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz/162860

    Außerdem wäre es auch interessant mal zu erfahren wie Ihr zur Kostenbeteiligung der Jugendlichen steht,
    da sind ja sehr positive Änderungen durch das Gesetz in Sicht.

    Antworten
    1. chris Beitragsautor

      Danke für den Kommentar, zum Zeitpunkt der Aufnahme war der Link die aktuellste uns bekannte Quelle – das Gesetz hat viele positive Bereiche nicht nur die Reduzierung der Kostenbeteiligung. Recht auf Beratung, Beschwerdestellen etc. … haben wir meiner Erinberung auch nicht in Frage gestellt.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert