Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen biegt auf die Zielgerade ein. Nun dann kann man doch noch einmal Kleinigkeiten ändern. Zum Beispiel die Verbleibensanordnung, §1696 Abs. 3!
Das berichten Zeitungen und verschiedene Kinderrechtsverbände.
Wir möchten unsere Haltung dazu einmal kurz diskutieren!
Hier die Gesetzesvorlage – Diskussionen dazu vom September – Berichte über den faulen Kompromiss 1 – Berichte über den faulen Kompromiss 2 –
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Ich weiß ist nicht das aktuellste….
Zu Kidz015 Daenemark Report 002
Könnt ihr den Schluss kürzen ? *trigger*
Hi,
also zunächst wäre ein Link zum aktuellen Gesetzesentwurf hilfreich. Des weiteren sollte vielleicht
auch die korrekte Gesetzesnorm zitiert werden und zwar mit Angabe des Gesetzes also BGB oder SGB VIII.
So ist das leider nicht nachzuvollziehen .
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz/162860
Außerdem wäre es auch interessant mal zu erfahren wie Ihr zur Kostenbeteiligung der Jugendlichen steht,
da sind ja sehr positive Änderungen durch das Gesetz in Sicht.
Danke für den Kommentar, zum Zeitpunkt der Aufnahme war der Link die aktuellste uns bekannte Quelle – das Gesetz hat viele positive Bereiche nicht nur die Reduzierung der Kostenbeteiligung. Recht auf Beratung, Beschwerdestellen etc. … haben wir meiner Erinberung auch nicht in Frage gestellt.